Sie sind hier: * Shar-Pei - quo vadis?

Im Folgenden haben wir ein paar Auszüge zusammengestellt, die auf das heute von den Käufern gewünschte Ziel ausgerichtet sind, hier fragt sich der "normal" denkende Mensch doch, warum wird einem Tier leid zugefügt, nur um dem Untier Mensch zu gefallen??

Wir bitten darum, den ganzen Text des Qualzuchtgutachtens zu lesen!



Qualzucht

Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetztes
(Verbot von Qualzüchtungen)
Herausgeber : Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF),
Referat Tierschutz,
Postfach, 53107b Bonn
Auszug aus dem Qualzuchtgutachten



1.3.1 Qualzüchtung



Der Tatbestand des § 11b des Tierschutzgesetzes ist erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. (Vergleiche Bedarfsdeckungs- und Schadenvermeidungskonzept, DVG-Fachgruppe Verhaltensforschung, Gießen: Verlag DVG 1987).

Hunde - kurze Orientierungshilfe



Rasse Merkmal Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes)

Dobermann, Dogge, Greyhound, irish Setter, Pudel, Teckel, Yorkshire Terrier
Blue-dog-Syndrom Verbot für Tiere mit blaugrauer Farbaufhellung

Bobtail, Cocker Spaniel, Engl.-Bulldog, Entlebucher Sennenhund, Franz.- Bulldogge, Mops, Rottweiler, Teckel u. a. Brachy- und Anurien Verbot für Tiere, die neben Schwanzveränderungen auch Wirbeldefekt an weiteren Abschnitten der Wirbelsäule aufweisen.
Rhodesian Ridgeback Dermoid/Dermoidzysten Verbot für Tiere mit Dermoidzysten

Verschiedene Colliezuchtlinien Grey-Collie-Syndrom Verbot für silbergraue Tiere und bekannte Defektgenträger

Nackthundrassen (z.B. Chin., Mex. Nackthund) Haarlosigkeit (Nackt) Verbot für Nacktiere

Bobtail, Collie, Dt. Dogge, Dunkerhund, Sheltie, Teckel, Welsh Corgie u. a.
Merlesyndrom Verbot für Merle-Weißtiger und den Paarungstyp TigerxTiger (MmxMm)

Boxer, Bulldogs, Chiahuahua, Mops, Pekinese, Shi-Tzu, Toy-Spaniel, Yorkshire Terrier
Brachyzephalie Verbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit, insbesondere disproportionierter Verkürzung der Gesichtsknochen

Basset Hound, Bernhardiner, Bluthund, Bulldogs, Cocker Spaniel, Neufundländer, Shar Pei u.a. Ektropium Verbot für Tiere mit auswärtsgerolltem unterem Augenlid

Bullterrier, Chow-Chow, Pudel, Rottweiler, Sennenhunde, Shar Pei u.a. Entropium Verbot für Tiere mit einwertsgerolltem Augenlidrand
Bernhardiner, Boxer, Dt. Dogge, Dt. Schäferhund, Leonberger, Mastiff, Neufundländer, Retriever, Rottweiler, Sennenhunde u. a. Hüftkelenksdysplasie Verbot für Tiere mit Hüftgelenksdysplasie

Anmerkung: blue-dog Syndrom kommt inzwischen auch beim Shar-Pei vor, sowie vermehrt Rückbisse zu verzeichnen sind ( in einigen Standards wird dann auch ohne nachzudenken geschrieben " als vorübergehende Maßnahme ist ein sehr leichter Rückbiss zulässig", wer definiert hier nun den Typus "Leicht"??)

5 - 1.3.4 Züchten/Züchter



Der Begriff (Tier-)Zucht ist weder im Tierzucht- noch im Tierschutzgesetz definiert. Er wird mit unterschiedlichem Bedeutungsgehalt verwendet. Unter Züchten im Sinne von § 11b versteht man die geplante Verpaarung von Tieren. Dabei kann es vorsätzlich oder fahrlässig zu einem Verstoß gegen § 11b kommen. Züchter sind natürliche Personen (Halter und/oder Besitzer der Zuchttiere). Sie tragen Verantwortung für das Zuchtresultat. Verbände, Vereine etc. sind im Sinne des § 11b mitverantwortlich, sofern sie Zuchtziele festlegen und Zuchttieren bewerten.

7 - 1.4 problematische Zuchtziele



Im Folgenden werden die Zuchtziele, soweit sie mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind, zunächst allgemein und dann im Einzelnen besprochen und Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Es handelt sich um züchterisch geförderte Defektgene oder deren Auswirkungen sowie oligogen oder polygen bedingte Merkmalsausprägungen, die Schmerzen. Leiden oder Schäden bewirken oder die mit krankhaften Zuständen gekoppelt sind. In der Heimtierzucht beliebte Zuchtziele betreffen vor allem das Wachstum (Größe, Körperform), die Haut und das Haarkleid bzw. Gefieder einschließlich der Pigmentierung (Farbe) sowie das Verhalten (Wesensmerkmale). Häufig treten mit diesen Merkmalen gekoppelt auch Veränderungen im Bereich des Zentralnervensystems, der Sinnesorgane, der Fortpflanzungsorgane, der Muskulatur, des Skeletts, des Bindegewebes und anderer Organe oder Gewebe auf.

- 10- Augen

Infolge des Kontaktes der Kornea mit den
Gesichtshaaren kommt es zur permanenten Korneareizung. Die ausgeprägte Einbuchtung des Gesichtsschädels (Glabella) begünstigt eine hyperplastische Hautfaltenbildung und damit die Disposition zu Dermatiden und zum Ektropium. Des weiteren besteht eine Disposition zu Hydrozephalie und Geschwulstbildung sowie, bedingt durch den großen runden Kopf der Feten, eine erhöhte Neigung zu Schwergeburten (Dystokie). Brachyzephale Hündinnen sind häufig nicht in der Lage, ihre Neugeborenen Welpen aus der Eihaut zu befreien und abzunabeln.

2.1.1.2.2 Ektropium



Definition :
Auswärtsrollen des unteren Augenlidrandes.

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Vorkommen :
Tritt gehäuft bei Basset Hound, Bernhardiner, Bluthund, Bulldoggen, Cocker Spaniel, Neufundländer und Shar Pei auf, kommt aber auch bei anderen Rassen vor.

Genetik :
Erbgang ist polygen determiniert; Rassen mit faltenreicher Haut sind besonders disponiert (WEGNER, 1995).

Symptomatik :
Durch das Auswärtsrollen des unteren Lidrandes bleibt der Lidschluss unvollständig. Dies führt zu Tränenfluss und evtl. Veränderungen an der Hornhaut (KUTTENKEULER, 1986; RUBIN, 1989)

Empfehlung :

Zuchtverbot für Tiere mit Ektropium (siehe Seite 14, Nr. I). Auf Ektropium als Rassecharakteristikum muss grundsätzlich verzichtet werden. Gleichzeitig muss sich die Zuchtarbeit gegen eine übertypisierung zu schlaffer und faltiger Haut richten.

2.1.1.2.3. Entropium



Definition :
Einwärtsrollen des Augenlidrandes.

Vorkommen :
Kommt bei vielen Rassen, insbesondere Bullterrier, Chow-Chow, Pudel, Rottweiler, Sennenhund und Shar Pei, vor (LEWIS, 1985; WEGNER, 1995).

Genetik :
Erbgang ist unklar, wahrscheinlich polygen determiniert; familiär gehäuft, insbesondere bei Zucht auf tiefliegende und/oder kleine Augen.

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Symptomatik :
Das Einwärtsrollen des oberen oder unteren Augenlidrandes führt zu sekundärer Trichiasis mit Hornhaut- und Bindehautirritationen bis hin zu Konjunktivitis und Keratitis (RUBIN, 1989).

Empfehlung :

Zuchtverbot für Tiere mit Entropium (siehe Seite 14, Nr. I).

2.1.1.2.4. Hautfaltenbildung, permanente

2.1.1.2.4 Hautfaltenbildung, übermäßige, permanente

Definition :
Hautfalten, die permanent partiziell oder generalisiert in Erscheinung treten.

Vorkommen :
Partizielle Faltenbildung zeigt sich besonders im Kopfbereich bei Brachycephalen mit ausgeprägtem Stirnabsatz (Pekinese, Toy-Spaniel). Generalisierte Faltenbildung weisen z.B. Basset Hound, Bluthund und besonders extrem Shar Pei auf (HODGMAN, 1964; TARMAN, 1990).

Genetik :
Erbgang nicht geklärt, polygene Determination wahrscheinlich (WEGNER, 1995).

Symptomatik :
Die permanente Faltenbildung disponiert zu Mucinosen und Dermatitiden (DILLBERGER u. ALTMANN, 1986MASON, 1991), darüber hinaus kommt es bei brachycephalen Rassen (Pekinesen etc.) zur mechanischen Reizung der Cornea durch Haare mit Keratitis als Folge.

Empfehlung :
Züchterische Maßnahmen sind notwendig (siehe Seite 14, Nr. IIa), um der übertypisierung zu schlaffer, faltiger Haut entgegenzuwirken ( Hautfaltenbildung darf nicht zu Störungen der Funktion führen). Zuchtverbot für Tiere, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten.

-14- 2 Spezieller Teil





In diesem Teil des Gutachtens werden Merkmale berücksichtigt, mit denen direkt oder indirekt gezüchtet wird und die bei der Nachzucht zu schmerzen, Leiden oder Schäden führen können. Merkmale, mit denen nicht gezüchtet wird, die jedoch in verschiedenen Rassen mehr oder weniger gehäuft auftreten, werden aufgelistet.

I. Zuchtverbote werden empfohlen für Tiere, die Träger von Genen bzw. eindeutig erblich bedingten Merkmalen sind, welche für den Züchter direkt erkennbar oder diagnostisch zugänglich sind und die bei der Nachzucht zu mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen Merkmalen führen können. Dabei ist unerheblich, ob mit solchen Genen oder Merkmalen direkt oder indirekt gezüchtet wird.

II. Darüber hinaus werden den Zuchtverbänden folgende Maßnahmen empfohlen:
a) die Festlegung von Grenzen der Merkmalsausprägung zur Vermeidung von übertypisierungen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sei können;
b) die überwachung der Zuchtpopulation und Einleitung notwendiger Untersuchungen bei Auftreten potentiell erblicher Merkmale, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können. Zur überwachung der Zuchtpopulationen gehört auch, die eindeutige Kennzeichnung der Zuchttiere und das Führen von Zuchtbüchern ( siehe auch Anhang, Zuchtdokumentation, Seite 135).

-15- blue dog Syndrom

2.1 Säugetiere

2.1.1 Hunde

2.1.1.1 Monogen vererbte Merkmale
2.1.1.1.1 Blue-dog-Syndrom (Blauer-Dobermann-Syndrom)

Definition :
Es handelt sich um eine blaugraue Farbaufhellung mit Disposition zu Alopezie und Hautentzündungen. Die Krankheit gehört in die Gruppe der Pigmentmangel-Syndrome.

Vorkommen :
Sporadisch und familiär gehäuft besonders beim Dobermann (BARTHA, 1963), aber auch in anderen Rassen wie Dogge, Greyhound, Irish Setter, Pudel, Teckel und Yorkshire-Terrier ...und weil es ja Chic ist auch beim Shar Pei (eigene Anmerkung)
(AUSTIN, 1975; BRIGGS und BOTHA, 1986; FERRER et al., 1988; LANGEBACK 1986).

Genetik :
Das Merkmal wird von einem autosomal unvollkommenen dominanten Gen bestimmt.

Symptomatik :
Durch eine gestörte Verhornung des Haarfollikel-Epithels kommt es schon bei jungen Tieren mit blaugrauer Farbverblassung zu Haarausfall (Tiere sehen wie "mottenzerfressen" aus) mit vermehrter Schuppenbildung (Hyperkeratose), Papeln und Pusteln (papilläre Dermatitis) sowie sekundärer follikulärer Pyodermie (MüLLER u. KIRK, 1976). Weiterhin besteht eine unterschiedlich ausgeprägte Lymphadenopathie (Veränderungen im Lymphsystem), ödeme sowie Nebennierenrinden-Dysplasie. Der Basisdefekt ist eine erbliche Nebennierenrinden-Insuffizienz mit Immunkomplexstörung (PLECHNER u. SHANNON, 1977), wobei Tiere, die homozygot für die Farbaufhellung sind, scheinbar stärker betroffen sind als Heterozygote.

Empfehlung :
Zuchtverbot für Tiere mit blaugrauer Farbaufhellung (s. Seite 14, Nr. I), da in ihrer Nachkommenschaft immer Tiere mit Farbaufhellung und Disposition zu Hautentzündungen auftreten und dies regelmäßig zu Schmerzen und Leiden führt (Anteil unterschiedlich je nach Genotyp der Elterntiere).